Erwerbsausfallrenten
Während bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die Kranken- oder Unfalltaggelder nur während einer bestimmten Zeit ausbezahlt werden, laufen die Erwerbsunfähigkeitsrenten (oder auch private Invalidenrenten genannt) in der Regel bis zum 65. bzw. 63./64. Altersjahr, bis zum Zeitpunkt also, da die AHV bezogen wird.
Erwerbsunfähigkeit
Die Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer sind bei Unfall gut gegen die finanziellen Folgen der Erwerbsunfähigkeit geschützt, aber bei Krankheit ergeben sich hier grosse Lücken, wie dies die beiden Grafiken «Erwerbsunfähigkeit» zeigen.
Zu beachten ist bei diesen Grafiken, dass die Versicherungsleistungen aus der IV und dem UVG, aber oft auch aus der beruflichen Vorsorge in der Höhe begrenzt sind – damit ergibt sich für die Selbstvorsorge nicht nur in zeitlicher, sondern auch in betraglicher Hinsicht Abklärungs- und allenfalls Handlungsbedarf.
Selbstständige
Selbständigerwerbende können sich freiwillig gegen die Risiken einer Erwerbsunfähigkeit versichern und müssen selber für die nötige Ergänzung zur staatlichen Vorsorge sorgen.
Nicht berufstätige
Personen Nicht berufstätige Personen, wie Studenten oder Hausfrauen, müssen selber für eine allfällige Versicherung von Taggeld und Invalidenrente besorgt sein.