Einzel-Unfallversicherung
Wo die Sozialversicherungen nicht reichen
Die Versicherung wird in der Regel durch Einzelpersonen abgeschlossen und richtet sich an Selbständigerwerbende, an Hausfrauen, an Studenten und Pensionierte, aber auch an Arbeitnehmer, denen die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen (AHV, IV, UVG, KVG) nicht ausreichen und die sich zusätzlich zu diesen Leistungen versichern möchten.
Versicherbare Risiken
Versichert werden können Leistungen
- im Todesfall
- bei Invalidität
- bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld)
- bei einem Spitalaufenthalt (Spitaltaggeld)
- für Heilungskosten
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und den eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Individuelle Prämien
Die Prämie ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und vom Umfang und der Höhe der gewählten Versicherungsleistungen.
Ausserdem kann sich das Geschlecht der zu versichernden Person, das Alter im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sowie die gewählte Versicherungsdauer auf die Höhe der Prämie auswirken.
Kinder-Unfallversicherungen
Eine Kinder-Unfallversicherung bietet ebenfalls Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, wie Invalidität oder Anfall von Kosten. Für Kinder wird jedoch in der Regel das Invaliditätsrisiko nicht durch Renten-, sondern Kapitalzahlungen versichert.
Nebst den Risiken Tod, Invalidität, Spitalaufenthalt und Heilungskosten des Kindes, werden oft auch Risiken des Prämienzahlers mit eingeschlossen.
Die Kinder-Unfallversicherung wird in der Regel durch die Eltern bzw. den Inhaber der elterlichen Gewalt abgeschlossen.